Benachrichtigung über die Niederlegung

740005
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ab 3000 210,00 €
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70,00 € * / 1000 Stück
ab 5000 300,00 €
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60,00 € * / 1000 Stück
Inhalt: 1 Stück

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Benachrichtigungskarte über die Niederlegung eines zuzustellenden Schriftstücks

- 2-seitig gelb/schwarz bedruckt
- Format: 99 x 195 mm
- 160 g/qm gelb recycling

je Packung 1.000 Stück

Benachrichtigung über die Niederlegung eines zuzustellenden Schriftstück

Eine Niederlegung erfolgt, wenn die Zustellung eines Schriftstückes nicht möglich ist.

Die Niederlegung des zuzustellenden Schriftstücks erfolgt an einer von der Post bestimmten Stelle, am Ort der Zustellung oder am Ort des zuständigen Amtsgerichts. Beim Zustelladressaten muss eine schriftliche Mitteilung über den Ort der Niederlegung hinterlassen werden, wo das Schriftstück drei Monate zur Abholung bereitgehalten wird. Auf dem verschlossenen Umschlag wird der Tag der Zustellung vermerkt.

Das Schriftstück gilt mit Abgabe dieser Mitteilung als zugestellt, unabhängig davon, ob und wann der Adressat vom Inhalt des Schriftstücks Kenntnis nimmt. An die Zustellung können Rechtsfolgen geknüpft sein.

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