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Postzustellungsauftrag

Postzustellungsurkunde (Formular) und Umschlag für das Postzustellungsverfahren.

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Was ist eine Postzustellungsurkunde?

Jetzt alles über den Postzustellungsauftrag erfahren!
Der Postzustellungsauftrag ist eine förmliche Zustellung von wichtigen Schriftstücken, wie z. B. Bußgeld- oder Widerspruchsbescheide bei denen es nachweisbar sein muss, dass diese dem Empfänger zugestellt wurden und die Zustellung auch vor Gericht ihre Gültigkeit haben soll. 

Für die Zustellung des Schriftstückes sind drei weitere Formulare notwendig:
- Der innere gelbe Umschlag “förmliche Zustellung”, für das Schriftstück an den Empfänger
- Die Postzustellungsurkunde / Zustellungsurkunde, die als Beweisurkunde bestimmt ist, dass das bestimmte Schriftstück dem Empfänger förmlich zugestellt wurde
- Der äußere Umschlag für den Postversand an das Postamt

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Die Postzustellungsurkunde muss vom Absender entsprechend ausgefüllt und in den Einsteckschlitz des inneren Umschlages “förmliche Zustellung”, in dem auch das Schriftstück an den Empfänger liegt, eingesteckt werden. 

Zugestellt wird nun der sogenannte Postzustellungsauftrag im äußeren Zustellungsumschlag. Dieser wird an das Postamt versendet, das die Postzustellungsurkunde nach Zustellung des Schriftstückes als Beweisurkunde wieder an den Absender übermittelt. Hierbei sind auf der Postzustellungsurkunde alle notwendigen Details über Empfänger und Absender angegeben.
Wichtig ist, dass neben der Deutschen Post AG nur durch die Bundesnetzagentur lizenzierte Unternehmen befugt sind, einen Postzustellungsauftrag auszuführen. Haben diese eine entsprechende Entgeltgenehmigung, dürfen sie mit Postzustellungsurkunde zustellen und den Erhalt durch den Empfänger rechtskräftig bescheinigen.

Auf der Rückseite der Zustellungsurkunde sind alle möglichen und rechtlich zulässigen Alternativen bei der Zustellung mit Postzustellungsauftrag angegeben.
Der Zusteller kann hierbei auch anderen Personen als dem Adressaten den Umschlag persönlich aushändigen, muss jedoch deren Namen erfassen und die Beziehung zum Empfänger klären. Damit Rechtssicherheit erlangt wird und von einer Zustellung ausgegangen werden kann, muss auch die Niederlegung des Schriftstücks im Briefkasten, wenn keine anderen Zustellmöglichkeiten bestehen, genau auf der Postzustellungsurkunde dokumentiert werden.
Der Zusteller unterschreibt den Postzustellungsauftrag und sendet diesen zurück an den Auftraggeber.
Lediglich der Umschlag mit dem zuzustellenden Schriftstück verbleibt beim Empfänger.
Alle benötigten Formulare - Postzustellungsurkunde, innerer und äußerer Umschlag - können bei uns in verschiedenen Variationen bestellt werden.

Hinweise zum Ausfüllen der Postzustellungsurkunde:

Auf der Postzustellungsurkunde müssen von Ihnen lediglich die Punkte 1.1 bis 1.3, 1.8 bis 1.11, sowie das Feld für die Rücksendeanschrift ausgefüllt werden.
Das ganze Formular ist in unauslöschbarer Schrift auszufüllen.
In Feld 1.1 und 1.2 werden das Aktenzeichen sowie ggf. weitere Kennzeichen eingetragen.
Die Zustellanschrift (der Empfänger des Postzustellungsauftrages) ist in Feld 1.3 einzutragen.
Gewünschte, bei der Zustellung zu beachtende Vermerke, müssen unter Ziff. 1.8 – 1.10 angekreuzt werden.
Wenn z. B. die Uhrzeit der Zustellung angegeben sein soll, müsste unter Punkt 1.11 das Kreuz gesetzt werden.
Ganz wichtig ist, dass das Feld ganz unten links „Zustellungsurkunde/Zustellungsauftrag zurück an Absender“ mit der Rücksendeanschrift der Postzustellungsurkunde ausgefüllt ist.
Punkt 1.4 bis 1.4.8 sowie die Rückseite der Postzustellungsurkunde müssen von Ihnen nicht weiter beachtet werden. Diese werden von dem jeweiligen Zusteller ausgefüllt.
Evtl. wichtige Informationen zur Zustellung erhalten Sie dann auf der zurückgeschickten Postzustellungsurkunde.

Hier klicken und Infobroschüre Postzustellungsauftrag downloaden!

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Postzustellungsurkunden und die passenden Postzustellungsumschläge

Ein Postzustellungsauftrag ist eine förmliche Zustellung von wichtigen Schriftstücken.
Für die Zustellung des Schriftstückes sind drei Postzustellungsformulare notwendig:

Der innere gelbe Umschlag “förmliche Zustellung”
->    für das Schriftstück an den Empfänger
->    erhältlich mit Fenster oder ohne Fenster

Der äußere gelbe Umschlag "Postzustellungsauftrag"
->    für den Postversand
->    erhältlich mit Fenster oder ohne Fenster 

Die Postzustellungsurkunde / Zustellungsurkunde
->   dient als Beweisurkunde, dass das Schriftstück zugestellt wurde
->   erhältlich als standard Urkunde oder als Urkunde mit individuellem Eindruck des Absenders / der Behörde

Die oben genannten Produkte erhalten Sie bei uns praktisch und bequem als Starter-Set in folgenden Set-Größen:

"XS" = 10 Sätze | "S"   = 50 Sätze | "XL" = 500 Sätze

Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne weiter!
Jetzt telefonisch beraten lassen unter 040 525 2000 

- Was ist eine Postzustellungsurkunde und wie fülle ich sie richtig aus?

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Hinweis:
Der Postzustellungsauftrag darf nur von Gerichten, Behörden und sonstigen Institutionen in Auftrag gegeben werden, die nach Gesetzen hierzu berechtigt sind.