Postzustellungsurkunden / Benachrichtigungen
Förmliche Zustellung - Urkunde / Zustellbenachrichtigung
Die Postzustellungsurkunde (PZU) ist eine öffentliche Urkunde zum Nachweis einer förmlichen Zustellung. Sie dokumentiert, wann und auf welche Weise ein Schriftstück zugestellt wurde.
Für eine saubere Dokumentation im Zustellprozess stellen wir passende Postzustellungsurkunden / Benachrichtigungen bereit, damit sowohl die Zustellung als auch eine mögliche Niederlegung eindeutig nachvollziehbar bleibt.
Was passiert bei einer Niederlegung?
Kann das Schriftstück nicht auf andere gesetzlich vorgesehene Weise zugestellt werden, kann unter den Voraussetzungen des § 181 ZPO eine Ersatzzustellung durch Niederlegung erfolgen.
Das Schriftstück wird dabei bei einer dafür vorgesehenen Stelle zur Abholung hinterlegt. Der Zustellungsadressat wird durch eine schriftliche Mitteilung über die Niederlegung informiert.
Mit der ordnungsgemäßen Abgabe dieser schriftlichen Mitteilung gilt das Schriftstück als zugestellt. Die Zustellwirkung tritt somit nicht erst ein, wenn der Empfänger das Schriftstück tatsächlich abholt oder die Lagerfrist abläuft.
Das niedergelegte Schriftstück wird drei Monate zur Abholung bereitgehalten. Wird es innerhalb dieses Zeitraums nicht abgeholt, wird es anschließend an den Absender beziehungsweise Auftraggeber zurückgesandt.
Haben Sie es gewusst?
Privatpersonen können keine Schriftstücke per Postzustellungsauftrag versenden!
Auftraggeber können sein:
- Gerichte, die Zustellungen nach den Prozessordnungen in Auftrag geben
- Gerichtsvollzieher
- Behörden, die Zustellungen nach den Gesetzen über die Verwaltungszustellung in Auftrag geben
- Formulare
- Hängeetiketten
- Klettprodukte
- Klebeprodukte
- Perforiertes Papier
- Magnetwelt
- Fotowelt
- Versandtaschen
- Selbstklebetaschen
- Etiketten selbstklebend
- Druckservice
- Konfektionierung
- Sale
Inhalt: 50 Blatt (0,07 € / 1 Blatt)
Inhalt: 50 Stck. (0,06 € / 1 Stck.)