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Urkunden_Postzustellung

Postzustellungsurkunden / Benachrichtigungen


Förmliche Zustellung - Urkunde / Zustellbenachrichtigung

Die Postzustellungsurkunde (PZU) ist eine rechtskräftige Urkunde, die den vollen Beweis erbringt, dass einem Empfänger ein amtliches Schriftstück förmlich zugestellt worden ist.

Für eine saubere Dokumentation im Zustellprozess stellen wir passende Postzustellungsurkunden / Benachrichtigungen bereit, damit sowohl die Zustellung als auch eine mögliche Niederlegung eindeutig nachvollziehbar bleibt.

Sollte eine Zustellung nicht möglich sein, so wird eine Benachrichtigung über die Niederlegung des Briefes bei der Post AG hinterlegt. Der Empfänger hat dann 3 Monate Zeit (Stand 2022), den förmlichen Brief abzuholen. Sollte dies nicht geschehen, so gilt der Brief nach Ablauf dieser Zeit automatisch als zugestellt.

Haben Sie es gewusst?
Privatpersonen können keine Schriftstücke per Postzustellungsauftrag versenden!

Auftraggeber können sein:

  • Gerichte, die Zustellungen nach den Prozessordnungen in Auftrag geben
  • Gerichtsvollzieher
  • Behörden, die Zustellungen nach den Gesetzen über die Verwaltungszustellung in Auftrag geben