Das Einheitspapier ist ein einheitlicher Zoll Formularsatz für den EU-Binnen- und EU- Außenhandel.
Es ist für die Anmeldung bei der Einfuhr, Ausfuhr oder Überführung in ein anderes Zollverfahren einschließlich Versandverfahren (Einfuhrverfahren) zu verwenden.
Seit seiner Einführung am 1. Januar 1988 ersetzt es eine Vielzahl von nationalen Papieren auf der Käufer- und Verkäuferseite in den EG-Staaten.
Es wird in der EG bei der Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs sowohl für die Anmeldung bei der Einfuhr, bei der Ausfuhr als auch bei der Überführung in ein besonderes Zollverfahren angewendet.
Von einigen Ausnahmen abgesehen, ist es zur Einhaltung außenwirtschaftsrechtlicher, außenhandelsstatistischer und zollrechtlicher Bestimmungen verbindlich zu verwenden.
Es ersetzt aber nicht andere zwingend vorgeschriebenen Papiere, wie zum Beispiel das Ursprungszeugnis, Genehmigungen und Bescheinigungen im Bereich der Verbote und Beschränkungen oder die geforderten Papiere im Carnet ATA oder Carnet TIR-Verfahren.