Speditionsauftrag VDA 4922 / DIN 5018 (Frachtbrief/Formular) Einzelsatz
250751Menge | Paketpreis | Grundpreis |
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ab 50 | 21,00 € (für 50 Stück) Array ( [valFrom] => 1 [valTo] => 99 [from] => 1 [to] => 99 [price] => 0.42 [pseudoprice] => 0 [referenceprice] => 42 ) 1 | 42,00 € * / 100 Stück |
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ab 250 | 95,00 € (für 250 Stück) Array ( [valFrom] => 250 [valTo] => 999 [from] => 250 [to] => 999 [price] => 0.38 [pseudoprice] => 0 [referenceprice] => 38 ) 1 | 38,00 € * / 100 Stück |
ab 1000 | 350,00 € (für 1000 Stück) Array ( [valFrom] => 1000 [valTo] => 2999 [from] => 1000 [to] => 2999 [price] => 0.35 [pseudoprice] => 0 [referenceprice] => 35 ) 1 | 35,00 € * / 100 Stück |
ab 3000 | 930,00 € (für 3000 Stück) Array ( [valFrom] => 3000 [valTo] => [from] => 3000 [to] => [price] => 0.31 [pseudoprice] => 0 [referenceprice] => 31 ) 1 | 31,00 € * / 100 Stück |
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Speditionsauftrag VDA 4922 / DIN 5018 (Frachtbrief)
- Einzelsatz
- Format: 21 x 29,7 cm
- selbstdurchschreibend mit Kopfabrissleiste
- 5-fach
je Packung 50 Stück / Preis je Packung
Definition
Im Jahr 1987 gab es eine Einigung zwischen den Automobilherstellern, Lieferanten und Spediteuren einen einheitlichen Vordruck, den Speditionsauftrag, für die Güter-Versendung im inländischen LKW-Transport zu verwenden. Ähnliche Formulare in der Transportabwicklung konnten somit durch einen Standard ersetzt werden.
Es ist möglich den Speditionsauftrag auch als Frachtbrief und somit als Begleitdokument der Sendung vom Verlader bis zum Empfänger zuverwenden.
Nach HGB und AO gilt eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren - eine bildliche Aufbewahrungsform ist möglich.
Anwendung:
1. Der Vordruck "Speditions-Auftrag" wird vom Lieferanten/Versender erstellt
2. vom Spediteur ergänzt
3. dem Empfänger/Automobilhersteller beim Wareneingang als Abliefernachweis ausgehändigt
4. ggfs. Rückgabe als bestätigte Kopie an den Spediteur
Anmerkung:
Zur Erstellung der EDI-Message (Lieferschein- und Transport-Daten VDA 4913) müssen die verschiedenen/veränderbaren Transportdaten (z. B. Sendungs-Nr., Spediteur-Nr.) angegeben werden.
Im unteren Teil des Formulars ist Platz für einen Barcode.
Aufgrund bestimmter gesetzlicher Vorschriften für den Transport von Gefahrgut kann es in Sonderfällen vorkommen, dass weitere Gefahrgutbelege als Beiblatt erforderlich werden.
Diese sind vom Lieferanten zu erstellen und müssen dem Fahrer mit dem Speditionsauftrag ausgehändigt werden. In Feld-Nr. (29) kann aber u.a. die Gefahrgut-Klassifikation (= UN-Nr.) eingetragen werden, muss jedoch zusätzlich in der DFÜ-Nachricht an den Kunden übermittelt werden.
Bei Benennung ”Verlader” und ”Absender” muss auf die in der Gefahrgutverordnung gegebenen Erläuterung dieser geachtet werden.

















